Nicht nur fehlende Angaben, auch eine fälschliche Unterbringung des Impressums kann zu einer Abmahnung führen. Denn generell gilt: Die Anbieterkennzeichnung muss schnell und ohne Umschweife aufzufinden sein. Wer beispielsweise das Impressum unter dem Kontaktformular oder den AGB unterbringt, da es thematisch grundsätzlich passt, begeht einen unter Umständen teuren Fehler. Aus diesem Grund sie die meisten Webseitenbetreiber dazu übergegangen, den Link zum Impressum in den Footer oder den Header der Homepage zu integrieren. Dadurch ist es von jeder Unterseite mit nur einem Klick erreichbar, wodurch der Betreiber seine Pflicht erfüllt. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Anbieterkennzeichnung direkt auf der Webseite vorliegen muss. Dies bedeutet, dass es sich weder um ein PDF noch um eine Bilddatei handeln darf! Neben dem Telemarketinggesetz müssen Unternehmer mit einer firmeneigenen Webseite zusätzlich in regelmäßigen Abständen einen Blick auf die Datenschutz-